Grill- und Feuerverbot - Bereich Blausee

Veröffentlichungsdatum03.08.2026Lesedauer1 MinuteKategorienInformation, Sicherheit
waldbrand

Aufgrund der derzeit geltenden Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 27. Juli 2026 betreffend Waldbrandschutz

im gesamten politischen Bezirk Zell am See ist JEGLICHES ANZÜNDEN VON FEUER im Wald und dessen Gefährdungsbereich ausnahmslos verboten!


Dies betrifft auch den Bereich des Blausees mit den dortigen Grillstellen. Grillen am Blausee ist hiermit ausdrücklich verboten!


Verboten sind insbesondere:

•Grillen mit Holzkohle-, Gas- oder Einweggrills

•Lagerfeuer und offene Feuerstellen

•Rauchen im Wald und im Gefährdungsbereich des Waldes

•Wegwerfen von Zigaretten oder glühenden Gegenständen

•Abbrennen von Reisig, Ästen oder sonstigem Material


Rechtliche Grundlage § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975


Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,00 oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.

Die Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger